Die neue StVZO Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen - mobilerGaspruefer

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Neuregelung der StVZO
Der neue  
Paragraph 60  Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen schreibt eine regelmäßige Untersuchung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen als eigenständige Prüfung nach G607 vor.
Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) alle zwei Jahre verpflichtend durchzuführen.

Im Bußgeldkatalog wurde als Ordnungswidrigkeit bei Nichtbeachtung der Prüffristen, folgendes Bußgeld festgelegt:
bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten = 15 €    
bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten = 25 €    
         bei mehr als 8 Monaten = 60 €
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