Laut Aussage BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) vom 17. August 2023:
Die regelmäßige Untersuchung von Flüssiggasanlagen soll mit einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als eigenständige Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) alle
zwei Jahre verpflichtend vorgeschrieben werden.
Eine Verkündung der Änderung wird gegen Ende des Jahres 2023 erwartet.